Übergabeverträge

Mit einem Übergabevertrag kann im Sinne einer vorweggenommenen Erbfolge die Übergabe einer Immobilie, eines Betriebes oder eines landwirtschaftlichen Hofes geregelt werden. Die Modalitäten der Übergabe werden darin ebenso festgelegt wie mögliche Gegenleistungen, die etwa ein Wohnrecht, eine Pflege- oder Betreuungsleistung oder Zahlung einer Rente sein können. Das Notariat Mag. Klaus Maier in Murau ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie Übergabeverträge erstellen lassen möchten!

Übergabeverträge erstellen lassen in Murau in der Steiermark

Mag. Klaus Maier - öffentlicher Notar

Kompetent beraten bei Ihrem Notar
Das Notariat Mag. Maier bietet Ihnen fundierte Beratung in zahlreichen Rechtsfragen auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung. Eine gründliche Aufklärung zu allen rechtlichen Aspekten ermöglicht es Ihnen, informierte und kluge Entscheidungen zu treffen und diese mit wasserdichten Verträgen in Ihrem Interesse absichern zu lassen. Auch beim Thema Übergabeverträge erstellen sind wir mit unserer Expertise gerne für Sie da!

Schenkungsvertrag oder Übergabevertrag?

Anders als bei einem Schenkungsvertrag wird bei einem Übergabevertrag eine Gegenleistung vereinbart – etwa ein Wohnrecht oder die weitere Versorgung des Übergebers. Die Gestaltungsmöglichkeit beim Übergabeverträge erstellen sind überaus umfassend und schließen auch pensions- und steuerrechtliche Aspekte mit ein. In unserer Kanzlei in Murau in der Steiermark informieren wir Sie über alles, was Sie rund um den Übergabevertrag wissen müssen, und übernehmen die Erstellung entsprechend Ihren Wünschen!

Was kann Gegenstand eines Übergabevertrags sein?

Sie können zu den verschiedensten Vertragsgegenständen Übergabeverträge erstellen lassen. Immobilien wie Haus, Wohnung oder Grundstück können ebenso übergeben werden wie ein Unternehmen oder andere Wertgegenstände von Kunstwerken über Marken- und Patentrechte bis hin zu Edelmetallen und Bargeld. Ihr Notar berät Sie gerne zu den Möglichkeiten und allen wissenswerten rechtlichen Aspekten!

Mögliche Gegenleistungen im Rahmen eines Übergabevertrags

Ein Übergabevertrag enthält neben dem zu übergebenden Gegenstand auch die Vereinbarung einer entsprechenden Gegenleistung. Neben einer steuerlichen Optimierung kann der Übergebende dadurch vom Übernehmer etwa eine Verpflichtung zur Pflege und Versorgung, Wohnrecht, regelmäßige Geldzahlungen oder sonstige Zahlungen verlangen. Eine möglichst klare Regelung dieser Gegenleistung ist unbedingt erforderlich, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Übergabeverträge erstellen bei Ihrem Notar

Bei der Ausgestaltung eines Übergabevertrags gibt es vieles zu bedenken. Neben dem Gegenstand und der entsprechenden Gegenleistung müssen auch die Modalitäten der Übergabe exakt definiert werden. Darüber hinaus sollten auch Möglichkeiten zur Abfindung nicht berücksichtigter Personen wie etwa Geschwister in die Überlegungen mit einbezogen werden und entsprechende Ausgleichsregelungen gegebenenfalls in den Übergabevertrag eingeschlossen werden. Ihr Notar aus Murau berät Sie gerne!

Wenn Sie Übergabeverträge erstellen lassen möchten oder kompetente Beratung zu diesem Thema suchen, kontaktieren Sie uns. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!